Frankenberg/Bad Wildungen. Wie kann nach den Beschränkungen der Corona-Pandemie wieder Gottesdienst in den Orten gefeiert werden? Dieser Frage gehen auch die Kirchengemeinden im Kirchenkreis Eder nach. Die Kirchenvorstände entscheiden, wann und wie die Gottesdienste vor Ort wieder aufgenommen werden, einige starten bereits am 17. Mai. „Wenn sich ein Kirchenvorstand dazu entschließt, Gottesdienste wieder in Kirchenräumen stattfinden zu lassen, müssen Maßnahmen des Infektionsschutzes getroffen werden, die die Teilnehmerzahl und die Hygienevorschriften betreffen“, erläutert Dekanin Petra Hegmann. So müsse ein Mindestabstand von 1,5 Meter für Personen verschiedener Hausstände nach allen Seiten gewährleistet sein, es müsse Desinfektionsmittel in allen Kirchen zur Verfügung stehen und die Teilnehmenden verpflichtend Schutzmasken tragen. Auch wird die Zahl der Besucher je Kirche begrenzt.
Der Infektionsschutz wirkt sich aber nicht nur auf die Zugangsvoraussetzungen zum Gottesdienst aus, sondern auch auf dessen Gestaltung. Gemeinsames Singen der Gemeinde und der Einsatz von Chören sind zurzeit nach Maßgabe der Landeskirche nicht möglich. Als Einstieg empfiehlt die Landeskirche deshalb auch kürzere Gottesdienstformen. Diese könnten helfen, sich mit den besonderen Bedingungen vertraut zu machen. Auch werde nicht überall gleichzeitig mit Gottesdiensten gestartet und auf eine regionale Verteilung Wert gelegt. Folgende Kirchengemeinden beginnen unter den genannten Bedingungen bereits am 17. Mai mit Gottesdiensten:
Kirchengemeinde Bad Wildungen
Kirchspiel Bergheim
KIrchengemeinde Bottendorf-Willersdorf
Kirchengemeinde Eder- und Wesetal
Kirchengemeinde Frankenberg
Kirchengemeinde Hohes Lohr
Kirchengemeinde Röddenau-Haine
Kirchengemeinde Vöhl