Kreissynode Frühjahr 2019

Synode beschließt Pfarrstellenplan für 2020-2025

Die Wildunger Stadtkirche ist eine von vier Kirchen mit überregionaler Bedeutung im Kirchenkreis Eder. (CC BY-SA 3.0)
Die Wildunger Stadtkirche ist eine von vier Kirchen mit überregionaler Bedeutung im Kirchenkreis Eder. (CC BY-SA 3.0)

Kirchenkreis Eder – Von den derzeit 30 Pfarrstellen im Kirchenkreis Eder müssen nach den Vorgaben der Landeskirche 4,5 Stellen bis Ende 2025 eingespart werden. Dies teilte Dekanin Petra Hegmann bei der Kreissynode in Bottendorf mit, in der sie den Pfarrstellenplan für die Jahre 2020 bis 2025 vorlegte. Außerdem würden von den verbleibenden 25,5 Pfarrstellen, jeweils 0,25 für Jugendarbeit und Öffentlichkeisarbeit, sowie 0,5 Stellen für die Leitung des Zweckverbandes der Kindertagesstätten im Kirchenkreis abgezogen werden, kündigte die Dekanin an. Betroffen von der Anpassung sind unter anderemViermünden, wo voraussichtlich die Pfarrstelle in 2021 um ein Viertel gekürzt wird sowie Frankenau-Geismar (um die Hälfte in 2025) und Gemünden-Bunstruth und Hohes Lohr im Kellerwald (jeweils um ein Viertel voraussichtlich ab 2022). 

 

Bei der – geheimen – Beschlussfassung stimmten 55 der Synodalen für den Pfarrstellenplan, 14 dagegen und neun enthielten sich. Auf den kritischen Einwurf von Karl-Wilhelm Mörschler aus Bergheim, ob man „auch mal daran gedacht habe, bei der Landeskirche einzusparen“, entgegnete Propst Helmut Wöllenstein, dass sich auch beim „Wasserkopf“ Verwaltung was tue. So würde beispielsweise bei den Dekanaten eingespart und auch die Zahl der Oberkirchenräte sei auf die Hälfte reduziert. 

 

Die Dekanin hatte eingangs noch einmal um Verständnis für die Pfarrestellenanpassung geworben: „Wir sparen nicht. Wir passen die Anzahl der Pfarrstellen den tatsächlichen Mitgliederzahlen an“, betonte sie. „Wir können nicht ignorieren, dass wir gegenüber dem Jahr 2000 in der Landeskirche fast 20 Prozent der Mitglieder verloren haben, annähernd 200 000 Menschen.“ Zudem wies sie darauf hin, dass nicht alle Anpassungsmaßnahmen sofort umgesetzt werden müssten. „Da wo es möglich ist, sollen Pensionierungen oder Stellenwechsel abgewartet werden.“ Zudem basiere der Pfarrstellenplan auf Prognosen. Es könnten sich also noch Veränderungen ergeben, je nachdem, wie sich die Zahl der Gemeindemitglieder entwickle. 

 

Kategorisierung der Kirchengebäude

 

Mehrheitlich, bei einer Gegenstimme und neun Enthaltungen, beschloss die Synode auch die von einer Arbeitsgruppe um Pfarrer in Ruhe Heinrich Jammer vorgelegte Kategorisierung der Kirchen, die für sechs Jahre gilt und in erster Linie nach dem Brandversicherungswert vorgenommen wurde. Mit der Einteilung in Lokal -, regionale oder überregional bedeutsame Kirchen (früher C-, B- oder A-Kirchen) soll die Vergabe der finanziellen Mittel zur Bauunterhaltung besser gesteuert werden. 

Im Kirchenkreis Eder sind danach neben der Liebfrauenkirche in Frankenberg und der Gemündener Kirche, noch die Bad Wildunger Stadtkirche und die Kirche in Sachsenhausen als überregional bedeutsame Gotteshäuser eingestuft. 

Der grundsätzliche Erhalt hänge letztlich weniger von der Kategorisierung, sondern von dem Engagement der jeweiligen Kirchengemeinden ab, betonte die Dekanin. 

 

Voraussichtliche, prognostizierte Pfarrstellenanpassung im Kirchenkreis Eder 

 

Die halbe Pfarrstelle in den Wildunger Walddörfern 1 entfällt voraussichtlich in 2020 ganz. Wildunger Walddörfer 2: ab 2020 eine Viertel Stelle weniger. Kirchengemeinde Bad Wildungen: spätestens ab Dezember 2025 eine halbe Stelle weniger. Kirchengemeinde Eder- und Wesetal: minus 0,75 angepeilt für 2027. Kirchengemeinde Wellen: minus 0,25 spätestens ab Ende 2025. Kirchengemeinde Bergheim: minus 0,25 zum 1. Januar 2020. Viermünden: minus 0,25 Kürzung in 2021. Freienhagen-Dehringhausen: bestehende halbe Stelle entfällt in 2020. Niederwerbe-Basdorf: Pfarrstelle entfällt voraussichtlich in 2023. Obernburg-Itter, Vöhl und Kirchlotheim: minus 0,75 in 2025, Neuordnung mit zwei Pfarrstellen. Frankenau Geismar 1 und 2: minus 0,5 in 2025. Gemünden-Bunstruth: minus 0,25 ab 2022. Hohes Lohr im Kellerwald: minus 0,25 ebenfalls ab 2022.

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