Kreissynode

Die Kreissynode setzt sich wie folgt zusammen:

 

  • Aus den Delegierten der Kirchenvorstände:
  • Die Kirchengemeinden entsenden für jede Pfarrstelle zwei Laienmitglieder in die Kreissynode
  • Aus den Pfarrerinnen und Pfarrern der Kirchenkreises und seiner Kirchengemeinden.
  • Aus den vom Kirchenkreisvorstand berufenen Mitgliedern: Ihre Zahl soll nicht mehr als 15 % der übrigen Mitglieder umfassen.
  • Aus den gewählten und berufenen Mitgliedern der Landessynode, die im Kirchenkreis ihren Wohnsitz haben.

 

Die Kreissynode behandelt aktuelle und grundsätzliche Themen kirchlichen Lebens. Sie kann Anregungen und Anträge an die Landessynode richten.

 

In der Grundordnung unserer Kirche sind der Kreissynode folgenden Aufgaben zugewiesen:

  • Sie fördert die Gemeinschaft der im Kirchenkreis verbundenen Gemeinden durch Erfahrungsaustausch und gemeinschaftliche Veranstaltungen.
  • Sie soll zu den für Auftrag und Arbeit der Kirche im Kirchenkreis wichtigen Vorgängen und Zuständen Stellung nehmen und dafür eintreten, dass der Auftrag der Kirche in der Öffentlichkeit erfüllt und die Gebote Gottes im öffentlichen Leben beachtet werden.
  • Sie trägt mit Rat und Empfehlung dafür Sorge, dass auf dem Gebiet der kirchlichen Lebensordnung und der Amtshandlungen in den Gemeinden möglichst einheitlich verfahren wird.
  • Sie soll die kirchlichen Werke im Kirchenkreis unterstützen und die Gemeinden in ihrer Verantwortung für die Werke der Kirche stärken.
  • Sie fördert die Verbundenheit der Kirchengemeinden mit der Landeskirche.
  • Sie schreibt die Kreisumlagen aus und beschließt über den Haushaltsplan des Kirchenkreises.
  • Weiterhin nimmt sie die Rechnungslegung des Kirchenkreisvorstandes entgegen und erteilt ihm Entlastung.
  • Sie beschließt in den kirchengesetzlichen vorgesehenen Fällen kirchenrechtliche Vereinbarungen und Kirchenkreissatzungen

 

Darüber hinaus wählt die Kreissynode aus ihrer Mitte die Landessynodalen. Es sind dies:

  • Nora Born (Vertreter: Peter Grohme)
  • Marina Pleger (Vertreterin: Johanna Mienert)
  • Pfr. Jan Friedrich Eisenberg (Vertreter: Pfr. Reinhold Schott)
Satzung des Kirchenkreises Eder
Die Satzung des Kirchenkreises finden Sie hier als Download.
Satzung KK Eder.pdf
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