GEMA

 

Zwischen der EKD und der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) wurden Pauschalverträge abgeschlossen, durch die die Nutzung von Musik in Gottesdiensten, Konzerten und anderen Veranstaltungen (in einem definierten Umfang) abgegolten ist.


Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, die die Nutzungsrechte für Komponisten, Textdichter und Verleger von Musikwerken wahrnimmt.

Durch diese Pauschalverträge ist es möglich, im kirchlichen Bereich eine Vielzahl von Veranstaltungen mit Musik anzubieten, ohne hierfür direkt mit der GEMA abrechnen zu müssen. Die Zahlungen erfolgen durch die EKD.


In der Vergangenheit mussten Konzerte in Gemeinden und Einrichtungen an die EKD gemeldet werden, damit diese eine entsprechende Mitteilung an die GEMA veranlassen konnte.Diese Mitteilung war Voraussetzung, um unter den Pauschalvertrag zu fallen.


Um auch künftig eine pauschale Abgeltung zu ermöglichen, erwartet die GEMA nun aufgrund der zum 1. Januar 2015 geänderten Verträge eine direkte Meldung für weitere kirchliche Veranstaltungen und Konzerte.


Die Meldepflicht richtet sich nach der Art der Veranstaltung, die in drei Gruppen unterteilt werden kann:


I.

Veranstaltungen, die nicht-meldepflichtig und pauschal abgegolten sind

(vgl. Abschnitt I des Meldebogens).

1 Pfarr-/Gemeindefest jährlich

1 Kindergartenfest jährlich (pro Kindergarten)

1 adventliche Feier mit Tonträgermusik jährlich ODER

1 adventliche Feier mit Livemusik, sofern die Ausübenden/Auftretenden nicht-gewerbliche Musiker sind

1 Seniorenveranstaltung mit Tonträgermusik monatlich.


Bei diesen Veranstaltungen, ist eine Meldung an die GEMA nicht erforderlich und der Meldebogen muss nicht ausgefüllt werden. Veranstaltungen, die über die genannte Anzahl hinausgehen, müssen der GEMA gemeldet werden. Die Vergütung ist durch den Pauschalvertrag abgegolten.


II.

Meldepflichtige Veranstaltungen, die über den Pauschalvertrag abgegolten sind

(vgl. Abschnitt II des Meldebogens)

a) Konzerte mit

ernster Musik

neuem geistlichem Liedgut

Gospel

Unterhaltungsmusik, soweit ohne Eintritt oder Spende


b) Andere meldepflichtige Veranstaltungen, z. B.:

 Laienmusiktheater mit Liveeinlagen

 Weihnachtsspiele mit musikalischen Elementen

 Veranstaltungen mit Live-Musik, wenn die Ausübenden bzw. Auftretenden keine

gewerblichen Musikgruppen sind

 Mehrveranstaltungen im Sinne von Abschnitt I


Diese Veranstaltungen müssen über das einheitliche Muster direkt bei der GEMA

-spätestens 10 Tage nach der Veranstaltung- angemeldet werden. Sie sind unverändert über den Pauschalvertrag bezahlt, die GEMA wird also keine Rechnung stellen.


Meldepflichtige Veranstaltungen, die nicht über den Pauschalvertrag abgegolten sind und daher separat zu vergüten sind

(vgl. Abschnitt III des Meldebogens)


Konzerte mit Unterhaltungsmusik mit Eintrittsgeld oder Spende Gemeindefeste mit überwiegend Tanz

andere Tanzveranstaltungen

Bühnenaufführungen mit Musik (z. B. Theateraufführungen)


Diese Veranstaltungen müssen ebenfalls über das einheitliche Muster direkt bei der GEMA gemeldet werden.

Zu beachten ist, dass diese Meldungen vor der Veranstaltung erfolgen müssen!

Das entsprechende Meldeformular können Sie unter

 

http://www.ekd.de/download/20150128_meldebogen_kirchen_ekd.pdf

 

abrufen, online ausfüllen und elektronisch versenden oder ausdrucken und auf dem Postweg weiterleiten. 

 

Downloads

2015_0128_informationsblatt.pdf
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handreichung_urheberrecht_juni_2015.pdf
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GEMA_2015_Anschreiben_Aenderung_Meldever
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